Palästina Petition 29. November 2006

nzz palaestina petition 29.11.0629. November

Internationaler Tag der Solidarität mit dem palästinensischen Volk

Für einen gerechten und dauerhaften Frieden in Nahost

 

siehe das ganzseitige Inserat in der NZZ vom 29. November 2006

 

PETITION

FÜR EINE NEUE SCHWEIZER NAHOSTPOLITIK

 

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Konflikt- parteien, die materiellen Bedingungen für einen Friedens- schluss in Nahost aufgrund des geltenden Völkerrechts auszuhandeln. Die unterzeichnenden Personen und Organisationen verlangen vom Bundesrat eine Nahostpolitik, welche einen gerechten und dauerhaften Frieden begünstigt, indem er die folgenden drei Forderungen umsetzt:

  1. Die Schweiz anerkennt das begangene Unrecht gegenüber dem palästinensischen Volk und beteiligt sich an international zu vereinbarenden Wiedergutmachungen (inkl. Kompensationszahlungen).

    Dem palästinensischen Volk wurde von Europa, Israel und den USA massives Unrecht zugefügt.
    Auf einem Teil seines Territoriums wurde – gegen den Willen der einheimischen palästinensischen Bevölkerung – ein exklusiv jüdischer Staat errichtet. Die westli- che Öffentlichkeit hat diese Landnahme gerechtfertigt und die Vertreibung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung geduldet. Damit legte sich zwar das schlechte Gewissen über Judenverfolgung und Holocaust, aber als EuropäerInnen (und Schweize-rInnen) haben wir dadurch ein kaum lösbares Problem mitverursacht und neue Schuld auf uns geladen.

  2. Die Schweiz tritt in der UNO für Sanktionen gegenüber dem Staat Israel ein, bis dieser das Völkerrecht einhält und die UN-Resolutionen erfüllt, d.h. insbesondere
    sich auf die Grenze vor 1967 zurückzieht (Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates),
    das Recht der Flüchtlinge und Vertriebenen sowie von deren Nachkommen anerkennt, zurückzukehren bzw. ihren Anspruch auf Entschädigung für ihr widerrechtlich beschlagnahmtes Eigentum geltend zu machen (Resolution 194 der UN-Vollversammlung).

    Die Schweiz steht zu Israel, jedoch n u r  innerhalb der international anerkannten Grenzen.
    Alle nachträglichen Annexionen (Ostjerusalem, Golan), die laufende Besatzung und Siedlungspolitik (Westbank, Gaza) und die einseitig gegen die Palästinenser ergriffenen Massnahmen verstossen gegen das Völkerrecht. Wer immer mit und seit der Staatsgründung vertrieben wurde, hat ein Recht auf den zurückgelassenen Besitz und auf Rückkehr in seine Heimat.

  3. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Staat Palästina auf einer ökonomisch lebensfähigen territorialen Basis entsteht. Sie tritt in der UNO dafür ein, den Boykott der westlichen Regierungen gegenüber den aus demokratischen Wahlen in den palästinensischen Gebieten hervorgegangenen Behörden – ungeachtet von deren Zusammensetzung – sofort zu beenden.
    Das palästinensische Volk hat ein Recht auf Selbstbe- stimmung und einen eigenen Staat.
    Die Schweiz unterstützt die palästinensische Bevölkerung, unter Wahrung der demokratischen Spielregeln einen eigenen Staat aufzubauen. Erst ein souveräner Staat kann sich zu zwischenstaatlichen Regelungen und Verträgen verpflichten.

Es folgen die Namen der mehr als 200 Erstunterzeichnenden.